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Unterhaltsberechnung von selbständigen
#3
Vielen Dank schon mal! Es besteht keine Bilanzierungspflicht.
Wenn es so ist wie du sagtest, dann gibt es maximal den tabellenunterhalt, was ja schon mal gut ist.
Die beistandschaft hat Unterlagen angefordert.
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RE: Unterhaltsberechnung von selbständigen - von Barbouille - 05-09-2018, 17:59
RE: Unterhaltsberechnung von selbständigen - von Mercedes_AMG - 06-09-2018, 10:19

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