24-08-2019, 23:09
Hallo!
Mich hats auch erwischt, werde demnächst wahrscheinlich Vater. Meine Ex (Studentin und nicht EU Ausländerin) fordert bereits den Mindestbetreuungsunterhalt bzw. momentan Unterhalt wegen der Schwangerschaft (4 Monate im Voraus) von 880 Euro über ihren Anwalt und ab der Geburt dann auch den Kindesunterhalt.
Bis zur Klärung der Vaterschaft habe ich erst einmal alle Forderungen zurückgewiesen.
Falls ich der Vater bin, werde ich den Mindestbetreuungsunterhalt nicht komplett aufbringen können, ohne unter den Selbstbehalt zu fallen. Der Kindsunterhalt stellt kein Problem da.
Besteht in diesem Fall eine Erwerbsobliegenheit, bzw. eine erweiterte Erwerbsobliegenheit, um den Mindestunterhalt für die Mutter aufzubringen? Ich bin nicht voll berufstätig.
Kann ich mich der Sache noch durch Umzug ins Ausland entziehen ohne Schulden durch Unterhalt anzuhäufen?
Bis zur Geburt dauert es ja noch ein paar Monate, also Planungszeit satt oder wurden durch die Briefe des Anwalts und meine Antworten bezüglich Zurückweisung / Vaterschaftstest Fakten geschaffen, die dem entgegen stehen.
Danke für Euer Feedback!!
Grüße Ipanema
Mich hats auch erwischt, werde demnächst wahrscheinlich Vater. Meine Ex (Studentin und nicht EU Ausländerin) fordert bereits den Mindestbetreuungsunterhalt bzw. momentan Unterhalt wegen der Schwangerschaft (4 Monate im Voraus) von 880 Euro über ihren Anwalt und ab der Geburt dann auch den Kindesunterhalt.
Bis zur Klärung der Vaterschaft habe ich erst einmal alle Forderungen zurückgewiesen.
Falls ich der Vater bin, werde ich den Mindestbetreuungsunterhalt nicht komplett aufbringen können, ohne unter den Selbstbehalt zu fallen. Der Kindsunterhalt stellt kein Problem da.
Besteht in diesem Fall eine Erwerbsobliegenheit, bzw. eine erweiterte Erwerbsobliegenheit, um den Mindestunterhalt für die Mutter aufzubringen? Ich bin nicht voll berufstätig.
Kann ich mich der Sache noch durch Umzug ins Ausland entziehen ohne Schulden durch Unterhalt anzuhäufen?
Bis zur Geburt dauert es ja noch ein paar Monate, also Planungszeit satt oder wurden durch die Briefe des Anwalts und meine Antworten bezüglich Zurückweisung / Vaterschaftstest Fakten geschaffen, die dem entgegen stehen.
Danke für Euer Feedback!!
Grüße Ipanema