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Stundung und Anerkennung der Schulden UV?
#13
Das Jugendamt ist meines Wissens nach nicht in der gerichtlichen Titulierung aufgeführt. Die Kindesmutter hatte (aus Zorn) geklagt gehabt, nicht das Jugendamt. 
Dennoch wurden mehrfach Rückzahlungen (über 1.000 Euro) von Finanzamt einbehalten, was mit ein Grund war, weshalb alles so schnell beglichen wurde. Also hatte das Jugendamt damals keine Befugnis gehabt, auf Auszahlungen durch das Finanzamt zuzugreifen!?

Ja, auch bei der Kindesmutter würden Schulden auflaufen. Mit dieser kann ich aber inzwischen vernünftig reden. Sie würde mir nicht unbedingt den Gerichtsvollzieher vorbei schicken. Es ist doch etwas anderes als sich mit dem Jugendamt auseinander setzen zu müssen.
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RE: Stundung und Anerkennung der Schulden UV? - von Toraka - 22-12-2020, 12:04

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