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BGH bejaht Anspruch auf zusätzlichen Unterhalt
#1
Video Tagessschau

Daran sieht man mal wieder, wie Realitätsfremd unsere Gerichte sind. So etwas wie Wirtschaftskrise und sinkende Realeinkommen gibt es wohl für die Robenträger nicht.

Neben den unverschämt hohen Sätzen des Kindesunterhaltes "darf" sich der Zahlesel jetzt auch noch an Betreuungskosten beteiligen, da diese laut dem neuen BGH- Urteil nicht mehr durch den Regelunterhalt abgegolten sind.

Weiter so Deutschland - Bald leben hier nur noch Mütter und Rentner.
Gruß ali mente

Wikipedia:
Parasitismus (Schmarotzertum) im engeren Sinne bezeichnet den Nahrungserwerb aus einem anderen Organismus. Auch wenn Parasitenbefall den Wirt nicht lebensbedrohlich schädigt, wirkt er sich doch stets negativ auf dessen Wachstum, Wohlbefinden oder Lebensdauer aus.
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BGH bejaht Anspruch auf zusätzlichen Unterhalt - von ali mente - 13-05-2009, 07:36

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