16-09-2021, 21:46
"600€ für eine kleine selbständige Nebentätigkeit" klingt extrem. Ich würde erstmal die Voraussetzungen für die Mitgliedschaft und die Berechnung des Beitrags prüfen.
Ansonsten ist es immer schlecht in eine Pfändung hineinzulaufen. Da empfielt sich Stundung der Beiträge mit Beilage glaubwürdiger Unterlagen beim Gläubiger (Berufsgenossenschaft) zu beantragen. Dass der Zoll die Beiträge einzieht, hängt damit zusammen, dass es sich bei den Berufsgenossenschaften um Sozialversicherungen handelt und verbessert die Situation nicht.
Ansonsten ist es immer schlecht in eine Pfändung hineinzulaufen. Da empfielt sich Stundung der Beiträge mit Beilage glaubwürdiger Unterlagen beim Gläubiger (Berufsgenossenschaft) zu beantragen. Dass der Zoll die Beiträge einzieht, hängt damit zusammen, dass es sich bei den Berufsgenossenschaften um Sozialversicherungen handelt und verbessert die Situation nicht.
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