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Im Jahr 2022 sich der Zwangsvollstreckung entziehen
#1
Hallo Männer,

durch das Männermagazin kenne ich auch dieses Forum. 

Ich hätte es eigentlich besser wissen müssen. Aber da bin ich zu einem Rechtsanwalt wegen einer dummen Sache gegangen. Er hat mich dann zu einem teuren Rechtsstreit verleitet, der sich schon lange hinzieht und den ich wahrscheinlich verlieren werde.

Es Ist reines Zivilrecht. Keine Scheidung, Unterhalt oder ähnliches. Anwaltswechsel und dann genau das gleiche. Der neue Anwalt ist genauso am Abzocken nur kaltschnäuziger und nicht mehr so dämlich wie der Erste. 

So wurde bei dem ersten Anwalt von da kann einem nichts passieren immer weiter zurück gerudert. 

Wenn ich die Sache verlieren sollte, dann wird es mit Anwalts und Gerichtskosten eine fünfstellige Summe. Damit wäre die Sache dann endgültig erledigt.

Ich hab aber überhaupt keine Lust an dieses Pack so viel Geld zu zahlen. Ich denke jetzt wirklich darüber nach dann einfach abzuhauen. Mit dem Geld kann man sicher ein ganzes Jahr lang irgendwo gut leben. Darum würde ich mal sehen, wie die Chancen sind sich der Zwangsvollstreckung zu entziehen. 

Ich bin 40 und Alleinstehend. Ich hatte sowieso vor in einigen Jahren in den Vorruhestand zu gehen und vom Erspartem und Kapitalerträgen zu leben. Ich dachte da an die Kanaren. Das kann ich aber schon früher machen. Nur halt ohne deutsches Konto und es müssen nicht unbedingt die Kanaren sein. Mit Deutschland hab ich eigentlich abgeschlossen. Jetzt wo bald vielleicht kein Gas von Putin kommt und bei mir dann kein warmes Wasser aus dem Wasserhahn und keine warme Wohnung ist es höchstens noch ein Grund mehr zu gehen. 


Vorher abhauen bringt nichts denke ich. Ich hab ja schon den eigenen Anwalt bezahlt und es gibt ja sowas wie eine öffentliche Zustellung. 

Ist es im Jahr 2022 noch möglich sich der Pfändung zu entziehen oder soll ich es gleich vergessen? Oder lohnt es sich bei dem Betrag überhaupt nicht sich darüber Gedanken zu machen?

Immerhin wird es kein Strafverfahren geben und keinen SIS Eintrag. Da müsste schon der Gläubiger selber aktiv werden. Der weiß auch, dass es bei mir was zu holen gibt. 

Ist es möglich sich innerhalb der EU der Pfändung zu entziehen oder muss es schon außerhalb der EU sein? 

Welche Länder sind da Empfehlenswert und kommen in Frage? Innerhalb der EU oder nur Außerhalb der EU? Am besten da wo ein deutscher Titel dann nicht anerkannt wird. Soweit ich weiß wird der Titel dann überall in der EU anerkannt. Die Frage ist dann, wie der Titel in den einzelnen Ländern vollstreckt werden kann. 

Soweit ich weiß kann der Gläubiger Deutschlandweit alle Konten abfragen. Aber EU weit oder Weltweit ist es nicht ohne weiteres möglich. 

Welche Banken sind da empfehlenswert außerhalb von Deutschland? Oder Außerhalb der EU.

Wenn ein privater Gläubiger pfänden will und dann nur leere Konten vorfindet. Muss ihm dann die Bank sagen wohin ich das Geld überwiesen habe oder kriegt er dann keine Auskunft?


Bei mir baut sich dann alles darauf aus, das ich mit meinem Kapital noch zusätzlich Erträge erziele. Welche Depotführende Bank ist dann für den Fall empfehlenswert. Also eine im Ausland, die mein Depot nicht an den deutschen Staat meldet. Nicht um Steuern zu hinterziehen sondern damit der Gläubiger es dann nicht durch eine Abfrage findet. 
Nehmen wir mal an, ich hab dann so ein Depot. Könnten dann meine Aktien deutscher Unternehmen von Deutschland aus gepfändet werden um die Gläubiger Forderung zu bedienen oder wäre es nicht möglich?
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Im Jahr 2022 sich der Zwangsvollstreckung entziehen - von Fred - 10-04-2022, 14:51

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