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Klage / Titulierung Kindesunterhalt
#1
Guten Abend zusammen.

Ich habe trotz regelmäßiger Zahlung von 273 € Kindesunterhalt nun eine Klage über 336 € am Hals. Der Klageantrag ist als dynamischer Titel ohne zeitliche Begrenzung gestellt.

Wie ist das mit der freiwilligen Titulierung? Ist das jetzt schon zu spät?

Und im Rechtsbehelf steht (Bundesland ist Ba-Wü):
Zitat:Erklärt die Beklagtenpartei, dass sie den Klageanspruch ganz oder teilweise anerkenne, so wird sie ohne mündliche Verhandlung dem Anerkenntnis gemäß verurteilt werden.

Heißt das, wenn ich 273 € anerkenne, werde ich dazu verurteilt und die Klägerin kann dann überlegen ob sie die 336 € trotzdem einklagt?
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Klage / Titulierung Kindesunterhalt - von campesino - 17-05-2009, 21:40

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