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Klage / Titulierung Kindesunterhalt
#5
Danke p!

Die Klage lag am 9.5. im Briefkasten, ist also noch frisch.

Wenn ich den Titel vorlege, wird das zwölffache der festgeschriebenen Summe vom Streitwert abgezogen. Weiß auch jemand darüber Bescheid: Muss der Titel schon mit der Anzeige der Klageerwiderung (innerhalb 14 Tagen) vorgelegt werden oder erst mit der Begründung der Erwiderung (nach 4 Wochen)?

Aber das Gericht schrieb mir ja auch, dass ich dann ohne Verhandlung "dem Anerkenntnis gemäß verurteilt" werde. In der Regel zahlt der Verurteilte die Zeche - oder ist das hier anders?
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RE: Klage / Titulierung Kindesunterhalt - von campesino - 18-05-2009, 23:14

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