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Unterhaltspflicht eines nicht mehr Berufstätigen für erwachsenes Kind
#1
Nach einiger Zeit der Ruhe erwarte ich im kommenden Jahr wieder etwas mehr action an der Unterhaltsfront, und daher möchte ich die Experten hier im Forum um ihre Einschätzung bitten.

Ausgangssituation

• Ich (62) bin seit Nov. 2013 von meiner Ex-Frau (53) geschieden.
• Gemeinsamer Sohn (17) wird im Nov. 2023 volljährig, geht derzeit noch zur Schule (11. Klasse Gymnasium) und wohnt seit der Scheidung bei seiner Mutter (Residenzmodell).
• Ich habe seit der Scheidung regelmäßig Unterhalt gezahlt gem. Düsseldorfer Tabelle Stufe 1 (ab Jan. 2023 pro Monat 463 €). Unterhalt soll letztmalig gezahlt werden im Nov. 2023, Dauerauftrag ist entsprechend terminiert.
• Es existiert keine Beistandschaft (mehr) und auch kein Titel.
• Ex-Frau ist Vollzeit berufstätig mit einem Netto-Verdienst von ca. 1.800 €/Monat.
• Ich bin seit 2018 nicht mehr berufstätig und lebe hauptsächlich vom Ersparten (habe früher gut verdient), und zum geringen Teil von den Einkünften meiner neuen Frau (Österreichische Pensionistin). Zuvor war ich einige Jahre als Selbständiger in Österreich tätig.
• Mit meiner neuen Frau zusammen bewohne ich eine eigene Immobilie (lastenfreies Einfamilienhaus) in Bayern. Eigentumsverhältnisse 50:50. Wir leben in Zugewinngemeinschaft (kein Ehevertrag).
• Gleichzeitig haben wir noch einen Wohnsitz in Österreich (Mietwohnung).
• Ich bin (noch) immer in Österreich steueransässig und sozialversicherungspflichtig (beitragsfrei krankenversichert über meine neue Frau).
• Zum Sohn bestand bis 2021 ein gutes Verhältnis und regelmäßiger Umgang. Seit dem hat sich mehr und mehr das große Schweigen zwischen uns eingeschlichen.
• Schulische Leistungen des Sohnes verschlechtern sich zusehends. Die Mittlere Reife hat er in diesem Jahr so gerade eben noch geschafft, beim Abitur sehe ich schwarz.
• Berufliche Vorstellungen oder Pläne des Sohnes für die Zukunft: Fehlanzeige! Er gibt mittlerweile mir die Schuld für sein Versagen, da ich seine Familie „zerstört“ habe und er weitestgehend ohne Vater aufwachsen musste. Gleichzeitig empfindet er meine gelegentlichen Nachfragen nach seiner aktuellen Situation als Überwachung.

Was ich mittlerweile weiß ist, dass mit Vollendung des 18. Lebensjahres des Sohnes:

• er als privilegiert gilt (erfüllt alle vier notwendigen Kriterien: Alter unter 21, lebt im Haushalt der Mutter, besucht allgemeinbildende Schule, kein eigenes Vermögen bzw. Einkommen),
• er mein alleiniger Ansprechpartner bei Unterhaltsfragen sein wird (nicht mehr die Mutter),
• beide Elternteile barunterhaltspflichtig werden,
• der Kindesunterhalt per Haftungsquote anteilig nach dem (bereinigten) Einkommen der Eltern berechnet wird.

Wenn ich ab Dez. 2023 die Unterhaltszahlungen einstelle, erwarte ich im schlimmsten Fall, dass mein Sohn (aufgehetzt durch die Ex und ihre Helfer) juristisch dagegen vorgehen wird. Auf diesen Fall möchte ich mich natürlich vorbereiten und wüsste daher gern, was mich erwartet. Konkret habe ich folgende Fragen:

1. Es wird vermutlich kaum akzeptiert werden, dass ich nicht mehr berufstätig bin, und daher kein regelmäßiges Einkommen mehr habe. Denn sonst müsste ja bei der Ermittlung einer Haftungsquote für mich eine Null herauskommen. Und so etwas darf schließlich in Deutschland nicht sein. Sehe ich das richtig?
2. Wird man mir also eine Einkommensfiktion unterstellen, und daraus abgeleitet einen (höheren) Unterhaltsanspruch für meinen Sohn konstruieren?
3. Gibt es für mich eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit, und wird man daher versuchen, mich trotz meines Alters zur neuerlichen Berufstätigkeit zu zwingen, und
4. wie wird das konkret umgesetzt, z.B. durch eine Verpflichtung zu Bewerbungen? Und wenn ja, wer kontrolliert das?
5. Wenn ich zum Unterhalt verdonnert werde und nicht bezahle, wie geht es dann weiter? Kann aus einem Gerichtsbeschluss heraus gepfändet werden, und wenn ja, in was? Einkommen ist ja keines mehr vorhanden, Bankguthaben können bis dahin auf Null reduziert werden, Sachwerte (Wohnungseinrichtung, Auto, etc.) gehören bis dahin alle meiner neuen Frau.
6. Kann eine evtl. Pfändung zum zwangsweisen Verkauf beispielsweise von einzelnen Positionen im Bankdepot (Aktien), oder gar zum Verkauf meines selbstbewohnten Hauses führen (dann wäre ja auch meine neue Frau betroffen, da ihr 50% des Hauses gehören)?

Für ein paar fundierte Antworten wäre ich euch sehr dankbar!
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Unterhaltspflicht eines nicht mehr Berufstätigen für erwachsenes Kind - von finearts60 - 16-12-2022, 09:54

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