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Umgangs-/Aufenthaltbestimmungsrecht
#51
UPDATE :

Heute hat es im Briefkasten geflattert mit Anwalts und Gerichtsschreiben.

Die gute Nachricht, das Familiengericht welches die ex in einer anderen Stadt die Klage eingericht hat, für unzuständig erklärt. Und verwies nach paragraph 152 II FamFG.

Meine Anwältin fertigte ein schreiben an das örtliche Gericht zur Kenntnisnahme, zur darlegung das meine Abpfindung zur Tilgung genutz wurde, welches für Ehebedingte Zwecke aufgenommen wurde. Sie hat Chronologisch alle Kosten aufgelistet mit samt Rechnungsbelege und Nachweise das das Geld erhalten wurde, sodass lückenlos das Darlehen bedient wurde. Zur beantragung für Prozesskostenhilfe. 

Wie würdet ihr dies bewerten? Stehen die chancen gut das die Schulden anerkannt werden, sodass letzendlich durch tatsächlich kein Vermögen verfüge? Der Darlehengeber war mein Vater, haben dies schriflich festgehalten mit Zinsen,laufzeit,sicherheiten und tilgungsvereinbarung.

2. 

Eine weite Klage wurde seitens der Ex eingericht. Diesmal geht es um das Spannende Thema Unterhalt :-)

Sie behauptete in dem Schreiben das, ihr gesagt hätte das sie und Kinder von mir kein cent bekäme. Weiterhin hat sie erwähnt das sie von den ganzen Schulden nix wisse, das ganze hat sie über Eidesstaatliche Versicherung geschworen und gekennzeichnet das ihre Worte der Wahrheit entpsrechen. 
Ich habe dazu Stellung genommen und Per WhatsApp Verlauf als Beweis das ich darlegen kann das sie sowohl von den Schulden wusste und das sogar für welche Zwecke.
Wie würde das jetzt beim Gericht die Falsche Aussage auf ihr Eidesstaatliche Versicherung auswirken?
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RE: Umgangs-/Aufenthaltbestimmungsrecht - von Unterhaltspreller2023 - 04-08-2023, 16:40

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