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Anlage U
#6
(26-05-2009, 09:09)Schwerter schrieb: Mir schwebt vor, zum Gericht zu gehen und das dort klären zu lassen. Wie gehe ich am besten vor ?
In den meisten Fällen ist es nicht nötig, deswegen gleich zum Gericht zu gehen. Unterstütze sie einfach debei, sich "schlau" zu machen.
So, wie Du als Unterhaltsknecht dazu verpflichtet bist, alle steuerlichen Vorteile in Anspruch zu nehmen, ist sie dazu verpflichtet, Dir Auskunft über ihr Einkommen zu geben. Schick ihr einfach entsprechende Informationen. Irgendwelche Tricks ihrerseits, die dann später mit Sicherheit auffliegen, gefährden ihren weiteren Anspruch. Wink

Aber mal ne Frage. Wie wurde sich bis jetzt bzgl. EU geeinigt? Wer hat was ausgerechnet? Wenn das eine FledermäusIn gemacht hat, ist in aller Regel dieser Splittingvorteil in der Berechnung bereits mit eingeflossen.
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Anlage U - von Schwerter - 26-05-2009, 09:09
RE: Anlage U - von Master Chief - 26-05-2009, 10:08
RE: Anlage U - von Schwerter - 26-05-2009, 11:55
RE: Anlage U - von blue - 26-05-2009, 13:36
RE: Anlage U - von Schwerter - 26-05-2009, 13:54
RE: Anlage U - von blue - 26-05-2009, 19:06

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