Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Änderungen im Familienrecht zum 1.9.2009
#7
na, wenn das mal kein Schuss ins Knie wird...
Wer sich nur mal hier im Forum umsieht, der stellt fest, wenige können (oder wollen) die absurden Forderungen begleichen. Woher sollen sie dann noch die Gelder für die schwarz gekleideten Spitzbuben hernehmen? Na klar *stirneklatsch*

PKH

das Zauberwort. Und dann bekommen die Anwälte auch wieder Geld, der Staat zahlt aber gezwungener Maßen mehr. Denn wer unterhaltspflichtig ist und abkassiert wird, der sagt bei jeder Prüfung der PKH erst "nicht leistungsfähig" und bei jeder Folgeprüfung geht der Unterhalt der PKH eindeutig vor.
Vielleicht schießt man sich aber doch nicht ins Knie, denn vor der PKH-Gewährung wird erstmal auf die Erfolgsaussichten geprüft.
So - und wie DIE aussehen - das muss ich nicht wirklich hier erörtern, oder?
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Änderungen im Familienrecht zum 1.9.2009 - von vorsichtiger - 06-07-2009, 16:41
Lösungsansätze - von Gast1 - 10-07-2009, 11:35

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste