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Höhereinstufung, Kindergartenkosten
#8
(11-08-2009, 12:56)p schrieb: Da zu fett Mehrbedarf zahlst, würde ich eine Höhereinstufung rundweg ablehnen und das auch vor Gericht so vertreten.

Bis jetzt hat er ja nur die Aufforderung zu zahlen bekommen...

Das BGH-Urteil hat ja im Grunde nur den Inhalt, daß die KiGa-Kosten zum Mehrbedarf gehören.
Wieviel bei Zahlender letzendlich zu holen sein wird, liegt beim Einzelfall Wink.
Das JA macht das ganz grosse Fass auf, inklusive Höherstufung und legt sich eben mal 50% über den ausgeurteilten Betrag.
Das ergibt eine Differenz von EUR 134,- x 12 = 1.608,- übers Jahr gerechnet und danach geht es wieder zurück auf EUR 199,-, weil Schule.

Zahlender bekommt sicherlich PKH, JA zieht mit vor Gericht, zwi Anwälte sind auf Staatskosten beschäftigt, der endgültige Zahlbetrag wird vielleicht irgednwo in der Mitte oder drunter liegen, EUR 700,- von Zahlender und EUR 7.000,- Miese für die Staatskasse.
Gerichtigkeit, ick liebe Dir!

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Höhereinstufung, Kindergartenkosten - von Zahlender - 11-08-2009, 01:10
RE: Höhereinstufung, Kindergartenkosten - von Master Chief - 12-08-2009, 03:45

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