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Die neue Anwaltspflicht fürs Unterhaltsrecht
#1
Die neue Anwaltspflicht fürs Unterhaltsrecht ab 1.9. wird sofort tiefgreifende Auswirkungen haben. Das betrifft rund 25% aller Gerichtsverfahren. In den Rückmeldungen und persönlichen Anfragen wird oft erklärend geschrieben, man wäre schon bei mehreren Anwälten gewesen, die hätten einen mit ihrer Schludrigkeit, Unfähigkeit nur noch tiefer reingeritten und nun wolle man sich selbst informieren, es ohne Anwalt probieren.

Das ist in Zukunft nicht mehr möglich. Recht zu bekommen, wird auch viel teurer: Nimmt man nur die Türklinke eines Anwalts in die Hand, kostet das gleich mal die Erstberatungsgebühr von über 200 EUR. Die weiteren Kosten summieren sich je nach Streitwert noch weit höher, wenn tatsächlich geklagt wird, eine Klage wegen Kindesunterhalt der unteren Stufen verursacht über 600 EUR Anwaltskosten.

Beratungshilfe für Mittellose wird meistens nicht gewährt. Die Gerichte gehen bei Kindesunterhalt automatisch davon aus, dass er gezahlt werden muss und lehnen Prozesskostenhilfe und damit auch Beratungshilfe wegen Erfolglosigkeit pauschal ab. Deswegen gab es bereits Klagen bis zum BVerfG hoch, z.B. Beschluss vom 14.12.2006, Az.: 1 BvR 2236/06. Regelmässig ist es aber so, dass diese BVerfG-Entscheidungen zugunsten Unterhaltspflichtigen "erodieren", d.h. auf den unteren Ebenen immer weniger beachtet werden, mit der Behauptung hier liege eine (eigentlich irrelevante) Ausnahme vor ins Leere laufen lassen.

Wer ohne Anwalt vor Gericht erscheint, der ist nicht antragsberechtigt, er darf nur zuhören, wie ein Versäumnisurteil gegen ihn gesprochen wird. Der gegnerische Antrag gilt als akzeptiert.

Für diejenigen, die Prozesskostenhilfe bekommen sollten, muss gelten: Klagen, klagen, klagen um dem Staat Kosten zu verursachen. Dem eigenen Anwalt sehr genau auf die Finger sehen, ihn keinesfalls als Verbündeten betrachten, sondern als Koffer, den man auch noch mitschleppen muss. Anwälte sind sowieso nie Verbündete, ihr einziges Interesse ist allzuoft nur das Geld fürs Ferienhaus in der Toskana. Wer ohnehin pleite ist, sollte sich auch für den Anwalt nichts abringen, sondern die Rechnung unbezahlt auf den Haufen mit den Unterhaltsschulden werfen. Die Anwälte wissen das genau und wollen einen Vorschuss, bevor sie "tätig" werden. Eigentlich hätten sie nur verdient, dass man "tätlich" gegen sie wird.

Zypries hat ihren Berufskolleginnen aus der Robenzunft da ein tolles Geschenk gemacht. Irgendwie muss der kranke deutsche Wasserkopf mit einer der höchsten Anwaltsdichten in Europa ja noch grösser werden und gerechtfertigt will er auch sein. Versprochen hat sie mal, ein paar Scheidungen ohne Anwalt zu genehmigen; herausgekommen ist eine unbedingte neue Anwaltspflicht für einen ganzen Rechtsbereich, der hunderttausende von Fällen ausmacht. Genau derselbe Stil ihrer anderen "Reformen". Bald wird sie nicht mehr Ministerin sein, sondern mit einer fetten Pension in der Sonne liegen.
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Die neue Anwaltspflicht fürs Unterhaltsrecht - von p__ - 11-08-2009, 14:45
RE: Die neue Anwaltspflicht fürs Unterhaltsrecht - von Exilierter - 20-08-2009, 21:50
Anwaltszwang ab 01.09.2009 - von Nero - 19-08-2009, 06:57
RE: Anwaltszwang ab 01.09.2009 - von Jigsaw - 19-08-2009, 07:55
RE: Anwaltszwang ab 01.09.2009 - von p__ - 19-08-2009, 08:23
RE: Anwaltszwang ab 01.09.2009 - von p__ - 19-08-2009, 08:25
RE: Anwaltszwang ab 01.09.2009 - von Nero - 19-08-2009, 11:02
RE: Anwaltszwang ab 01.09.2009 - von p__ - 19-08-2009, 13:24
RE: Anwaltszwang ab 01.09.2009 - von Nero - 20-08-2009, 08:14

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