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Die neue Anwaltspflicht fürs Unterhaltsrecht
#9
Sachlich bleiben....

Zuerstmal ist der Eingangspost von Betriebsmittelbereitsstellung zutreffend. Ein paar renitente Väter konnten so ein Gericht tüchtig beschäftigen und das wird abgeschafft. Wie B. schon beschrieb, werden die Väter ausgegrenzt und bekommen ein Säumnisurteil, den Gang zum Gericht kann man sich schenken.
Aber (!!!!) die Verwehrung von Prozesskostenhilfe kann immer noch ohne Anwalt angegangen werden, also besteht dort die Möglichkeit den ganzen Sachverhalt reinzuschieben und dann weiter zu klagen und Beschwerden zu schreiben. Und die Sache geht nicht los, bevor das geklärt ist....
Unklar ist mir aktuell, ob man sich auch ohne an Anwalt weiterhin gegen die Festsetzung des Streitwerts wehren kann. Hier ist das Gerichtskostengesetz einschlägig und bietet (eventuell) einen weiteren Aktionsplatz...§ 256 des neuen Gesetzes

Grüsse Nero
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RE: Die neue Anwaltspflicht fürs Unterhaltsrecht - von Nero - 14-08-2009, 07:57
RE: Die neue Anwaltspflicht fürs Unterhaltsrecht - von Exilierter - 20-08-2009, 21:50
Anwaltszwang ab 01.09.2009 - von Nero - 19-08-2009, 06:57
RE: Anwaltszwang ab 01.09.2009 - von Jigsaw - 19-08-2009, 07:55
RE: Anwaltszwang ab 01.09.2009 - von p__ - 19-08-2009, 08:23
RE: Anwaltszwang ab 01.09.2009 - von p__ - 19-08-2009, 08:25
RE: Anwaltszwang ab 01.09.2009 - von Nero - 19-08-2009, 11:02
RE: Anwaltszwang ab 01.09.2009 - von p__ - 19-08-2009, 13:24
RE: Anwaltszwang ab 01.09.2009 - von Nero - 20-08-2009, 08:14

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