Themabewertung:
  • 2 Bewertung(en) - 4 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Die neue Anwaltspflicht fürs Unterhaltsrecht
#16
Das ist doch das Problem, "p", die Prozesskostenhilfe wird doch bei verklagten Vätern mit schöner Regelmässigkeit abgelehnt weil keine Aussicht auf Erfolg. Es wird, wenn der verklagte Mann wirklich wenig verdient und eigentlich Prozesskostenhilfe bekommen müsste, immer auf die Schiene der "Erfolgslosigkeit" geschwenkt um die Hilfe zu versagen. Aber Erfolgslosigkeit ist relativ gesehen, wenig Einkommen zu haben ist belegbar und somit Fakt.

Ab 1. September tritt nun die skurile Situation ein, das verklagte Väter bei niedrigen Einkommen sich keinen Anwalt leisten können auch keine Prozesskostenhilfe erhalten und den Prozess somit automatisch verlieren weil sie kein Geld haben um diesen zu führen und die Hilfe versagt wird, ergo werden in Zukunft in Massen Säumnissurteile pro verlangten Unterhalt gefällt, die vorher schon als erfolgslos angesehen werden, was aber im Vorfeld keiner genau sagen kann.

Mögliche Lösungen:

1. Die Prozesskostenhilfe im Familienrecht hat sich NUR um das Einkommen des Hilfebegehrenden zu drehen und nicht die relativen Erfolgsaussichten. Dieser muss aussen vor bleiben.

2. In Sachen Vaterschaftsfeststellungsklage oder Stufenklage muss jedem Verfahrensbeteiligten in der ersten Distanz der Zugang gewährt werden, eagl ob Aussicht auf Erfolg oder nicht.

Was mich masslos ärgert: Die klagende Mutter mit Kind sowie das Jugendamt müssen keinen Anwalt zuziehen. Wenn man genau hinsieht, merkt man, das hier der Zugang für zukünftige Unterhaltverpflichtete erschwert werden soll oder schon vorher Fakten geschaffen werden sollen ohne das es überhaupt zum Prozess kommen soll.

Punkt 2 und 3 von Nero angeführt sind in meinen Augen ebenfalls gute Argumente eine Verfassungsbeschwerde anzustreben, ABER, welcher Anwalt lässt sich dazu herab gegen ein Gesetz vorzugehen, das für die Geldvermehrung der eigenen Zunft erlassen wurde.
Du wirst nicht einen finden, der das macht und somit beisst sich die Katze in den Schwanz. Der Rechtsweg ist somit verbaut oder unmöglich gemacht worden.

Vielleicht sollte man einen offenen Brief an das Bundesverfassungsgericht schicken mit genau der Begründung, das sich kein zugelassener Anwalt auf diese Verfassungsklage einlassen will und somit der "wollende" rechtweg der Klage nicht möglich ist und somit eine Art dilemma herrscht, aus dem nur das Verfassungsgericht helfen kann indem es die Klage eben OHNE Anwalt zulassen sollte, ausnahmsweise.

gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?

Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Die neue Anwaltspflicht fürs Unterhaltsrecht - von Exilierter - 20-08-2009, 21:50
Anwaltszwang ab 01.09.2009 - von Nero - 19-08-2009, 06:57
RE: Anwaltszwang ab 01.09.2009 - von Jigsaw - 19-08-2009, 07:55
RE: Anwaltszwang ab 01.09.2009 - von p__ - 19-08-2009, 08:23
RE: Anwaltszwang ab 01.09.2009 - von p__ - 19-08-2009, 08:25
RE: Anwaltszwang ab 01.09.2009 - von Nero - 19-08-2009, 11:02
RE: Anwaltszwang ab 01.09.2009 - von p__ - 19-08-2009, 13:24
RE: Anwaltszwang ab 01.09.2009 - von gleichgesinnter - 19-08-2009, 15:00
RE: Anwaltszwang ab 01.09.2009 - von Nero - 20-08-2009, 08:14

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Anwaltspflicht IPAD3000 6 5.763 21-04-2012, 07:38
Letzter Beitrag: Ibykus

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste