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Die neue Anwaltspflicht fürs Unterhaltsrecht
#21
ich habe gerade auf der webseite des bm fuer familie mich mit dem beistand und jugendamt beschaeftigt. ein beistand ist nicht dazu da geltendes recht anzuwenden, sondern der beistand hat 2 wesentliche aufgaben:

1. den maximalen unterhalt durchzusetzen
2. herabsetzen des unterhaltes zu verhindern

www.bmfsfj.de/bmfsfj/generator/Publikationen/beistandschaft/3-wie-wird-unterhalt-fuer-mein-kind-geltend-gemacht-.html

die deutsche regierung und ihr halunkenpack in form des jugendamtes haben ihre eigenen ansichten von recht und gesetz. dazu kommt noch wie oben gut beschrieben, dass diese beamtenganoven keinen anwalt benoetigen. so sieht fairness in deutschland aus.

hoffentlich steigt die anzahl der alleinerziehenden muetter drastisch an. der staat soll an den kosten ersticken.
(20-08-2009, 21:42)blue schrieb: Der Vater, der in der Regel nicht durch das JA vertreten wird hat null Rechtsbeistand!

es reicht aus, wenn im gerichtssaal 2 rechtsunkundige sitzen: der familienrichter und der beistand. der unterhaltspflichtige hat meistens eh keine chance.
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RE: Die neue Anwaltspflicht fürs Unterhaltsrecht - von Exilierter - 20-08-2009, 21:50
Anwaltszwang ab 01.09.2009 - von Nero - 19-08-2009, 06:57
RE: Anwaltszwang ab 01.09.2009 - von Jigsaw - 19-08-2009, 07:55
RE: Anwaltszwang ab 01.09.2009 - von p__ - 19-08-2009, 08:23
RE: Anwaltszwang ab 01.09.2009 - von p__ - 19-08-2009, 08:25
RE: Anwaltszwang ab 01.09.2009 - von Nero - 19-08-2009, 11:02
RE: Anwaltszwang ab 01.09.2009 - von p__ - 19-08-2009, 13:24
RE: Anwaltszwang ab 01.09.2009 - von Nero - 20-08-2009, 08:14

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