15-09-2008, 21:02
(15-09-2008, 20:47)vorsichtiger schrieb: öhm? Nenn mal bitte eine Quelle dazu.
§ 55a Kostenordnung, § 62 Beurkundungsgesetz. Im Gegensatz zu den "Gelernten" sind die Paragrafen auch sofort parat:
§ 55a KostO: "Beurkundungen nach § 62 Abs. 1 des Beurkundungsgesetzes sind gebührenfrei."
Und was sind Beurkundungen nach § 62 BeurkG Abs. 1? Da steht:
"1. Erklärungen über die Anerkennung der Vaterschaft,
2. Verpflichtungen zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen eines Kindes,
3. Verpflichtungen zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen nach § 1615l des Bürgerlichen Gesetzbuchs."
Klarer gehts nicht. Notare, die das ignorieren, sind entweder gewerbsmässige Betrüger oder sowas von megapeinliche Gestalten, dass sie als Hilfskräfte bei der Klärbeckenreinigung versetzt gehören, dort können sie mehr kären wie auf dem Polstersessel eines Notariats. Sorry, ich habe Null Verständnis für Figuren, die simpelste Vorgänge ihres Berufs nicht verstehen und damit anderen schaden. Leider geht bei den Juristen problemlos, was in jedem anderen Beruf zum Hinauswurf im hohen Bogen führt.