04-12-2009, 14:29
(04-12-2009, 14:12)borni schrieb: Nach den Äußerungen von Leutheusser & Co. wird es wohl auch zukünftig kein automatisches Sorgerecht geben. Wahrscheinlich werden die ledigen Väter dann zu Bittstellern vor Gericht:Es wird mit aller Wahrscheinlichkeit so laufen, wie es in 1 BvL 20/99 vom 29.1.2003 geschrieben steht.
Der Gesetzgeber kann die Verfassungswidrigkeit auf verschiedene Weise beheben. So kann er etwa jedem Elternteil, bei dem diese Voraussetzungen vorliegen, ein Antragsrecht auf gerichtliche Prüfung einräumen, ob eine gemeinsame Sorge mit dem anderen Elternteil dem Kindeswohl dient. Der Gesetzgeber kann aber auch dem Elternteil die Möglichkeit eröffnen, die mangelnde Zustimmung des anderen Elternteils gerichtlich am Maßstab des Kindeswohls überprüfen und gegebenenfalls ersetzen zu lassen.