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Fragen zur Kindesunterhaltsberechnung
#6
So wie ich dich recht verstehe, soll das Kindergeld, was du als Zahlvater nicht erhältst, dir zur Anrechnung von "Fahrt und Umgangskosten" angerechnet werden. Na dann wird dir als gebeutelter Vater nichts weiter übrig bleiben, als fiktiven Umgangs zu leisten.
Zur Unterhaltshöhe.. bis zum 31.12. war ein Titel über 295€ (hatte ich nur 1 Jahr befristet), jetzt zählt der Vorgängertitel wieder über 210€ (bis 18 tituliert) . Meine Frage ist, ab wann ist der Januar Monat gegessen, bis Exe wieder das JA oder Ihren Anwalt einschaltet um den Unterhalt auf 334€ anzuheben? kann "rückwirkender" Unterhalt verlangt werden?
Zum Iso-verfahren. das heist, selbst wenn es nur noch eine kurze Zahlzeit (18 Monate) ist, die Mutter selber arbeiten geht und ein "gutes" Einkommen oberhalb des Zahlvaters hat, das heist, das Kind nicht auf staatliche Hilfe angewiesen sein wird, wird das Gericht verlangen, von dir ein Isoverfahren durchzuziehen, nur um z.B. noch den vollen Unterhalt abzupressen. das heist es wird in Kauf genommen, das der KV, der viele Jahre sich verschuldet hat (weil er nicht mit dem Mindestunterhalt und dem fik. Einkommen ausgekommen ist), jetzt gänzlich das Ende bereitet?
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RE: Fragen zur Kindesunterhaltsberechnung - von Ostvater - 18-01-2010, 08:00
RE: Jugendämter rechnen falsch - von p__ - 15-01-2010, 09:46
RE: Jugendämter rechnen falsch - von Bluter - 15-01-2010, 10:24
RE: Jugendämter rechnen falsch - von Ostvater - 15-01-2010, 11:15

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