22-01-2010, 15:37
(22-01-2010, 08:46)p schrieb: 3. Dank der neuen BGH-Rechtssprechnung ebenfalls so.
Na, Gott sei Dank!
Und ich dachte schon
Zitat:Ferner gilt: Verdient der betreuende Elternteil weniger als 1100 Euro im Monat, ist der Unterhaltspflichtige generell zur Übernahme des gesamten Mehrbedarfs verpflichtet.
Master Chief
Seine Fans über ihn
borni: [...] kann man einfach nicht ernst nehmen.
Cocktail-Detlef: [...] luschenhaft feige, [...] schwachkopf [...]
Mus Lim: Das übliche kenntnisfreie Gequatsche [...]
borni: [...] kann man einfach nicht ernst nehmen.
Cocktail-Detlef: [...] luschenhaft feige, [...] schwachkopf [...]
Mus Lim: Das übliche kenntnisfreie Gequatsche [...]