23-01-2010, 06:20
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 23-01-2010, 06:23 von Master Chief.)
(22-01-2010, 16:10)beppo schrieb: Ich gehe mal davon aus, dass es für den Pflichtigen keine solche Grenze (nach unten) gibt richtig?
Für den wird - bei entsprechend ausgeurteiltem Unterhalt - das JA einspringen.
Mit den entsprechenden Konsequenzen für die Höhe seines Schuldenbergs.
Die Frage ist, wie die Richterschaft es handhaben wird, wenn von Anfang der Mangelfall feststeht.
Im Grunde ist es aber wiederum nur eine Frage des Zeitpunktes, wann der Unterhaltspflichtige zahlungsunfähig wird und nicht ob.
Unterhaltspflicht und Untergrenzen stehen sich wie immer diametral gegenüber.
Daß dabei Mütter nicht zu den Unterhaltspflichtigen gehören, kann man an 100 Stellen in der Urteilsdatenbank sehen.
Mahlzeit!
Seine Fans über ihn
borni: [...] kann man einfach nicht ernst nehmen.
Cocktail-Detlef: [...] luschenhaft feige, [...] schwachkopf [...]
Mus Lim: Das übliche kenntnisfreie Gequatsche [...]
borni: [...] kann man einfach nicht ernst nehmen.
Cocktail-Detlef: [...] luschenhaft feige, [...] schwachkopf [...]
Mus Lim: Das übliche kenntnisfreie Gequatsche [...]