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StZ: Entführung des eigenen Kindes
#1
"Wenn das Heimweh dem Geliebten gilt"

Grosser Artikel über Kindesentführungen in der Stuttgarter Zeitung, in dem auch verschiedene Fallkonstellationen beispielhaft gezeigt werden. Ausschnitt:

"Die Stuttgarter Richter schrieben in ihre Entscheidung noch einmal hinein, was für mache Beteiligte schwer verständlich ist: Ein Elternteil, das ohne Einwilligung des anderen Erziehungsberechtigten ein gemeinsames Kind in ein anderes Land verbringt oder es dort, beispielsweise am Ende eines vereinbarten Besuches, festhält, setzt sich ins Unrecht. Das gilt unabhängig davon, was vorher gewesen sein mag. Und das ist nicht nur in Deutschland so, sondern inzwischen in 82 Ländern der Welt.

Diese 82 Länder sind sich einig, dass niemand durch eine Kindesentführung Fakten schaffen darf, die seine Rechtssituation verbessern könnten. Die Rückführung des Kindes sagt nichts darüber aus, wo es dem Kind auf Dauer besser geht, wo seine Interessen eher gewahrt werden. Die Rückführung ersetzt die Sorgerechtsentscheidung nicht, sie soll sie erst ermöglichen."


http://anonym.to/?http://www.stuttgarter...-gilt.html
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Nachrichten in diesem Thema
StZ: Entführung des eigenen Kindes - von p__ - 01-02-2010, 12:12
RE: StZ: Entführung des eigenen Kindes - von karlma - 01-02-2010, 12:29
RE: StZ: Entführung des eigenen Kindes - von Exilierter - 01-02-2010, 13:30

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