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StZ: Entführung des eigenen Kindes
#4
"Die Ehefrau suchte Hilfe bei der deutschen Botschaft in Bangkok. Sie bekam dort Reisedokumente. Ohne Wissen des Ehemannes flog sie mit den gemeinsamen Kindern zurück nach Deutschland." ... "Deshalb waren für das deutsche Ehepaar mit den deutschen Kindern, das in Thailand gelebt hat, zunächst einmal die thailändischen Richter zuständig."

Typisch deutsche Botschaft und setzt sich nicht zum ersten Mal über geltendes Recht hinweg. Natürlich hat dies für den entscheidenden Beamten keine Konsequenzen gehabt. Rechtsbruch der Rechtsabteilung! Das ist besonders witzig! Naja, der Konsul geht eh dieses Jahr in Rente. Bei einem Reisepass für Kinder müssen immer beide Elternteile unterschreiben, wenn sie verheiratet sind.

Kinder und deutsche Botschaft Bangkok - da könnte ich Storys erzählen ...
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Nachrichten in diesem Thema
StZ: Entführung des eigenen Kindes - von p__ - 01-02-2010, 12:12
RE: StZ: Entführung des eigenen Kindes - von karlma - 01-02-2010, 12:29
RE: StZ: Entführung des eigenen Kindes - von Exilierter - 01-02-2010, 13:30

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