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Umgangsrecht: Ausgegrenzte Großeltern
#2
Tjaja: "Wir haben uns Hilfe vom Jugendamt erhofft, aber da wurden wir enttäuscht"

Das Ganze ist auch so ein Thema, das 2x im Jahr einen Artikel verursacht und dann wieder folgenlos versickert. Es fehlt in dem Artikel auch wie üblich den Hinweis auf den §1685 BGB, einer der vielen zahnlosen Kleiderständerparagrafen ohne Kleider: "Großeltern und Geschwister haben ein Recht auf Umgang mit dem Kind, wenn dieser dem Wohl des Kindes dient."

Darin wieder das klassische Buzzword "Kindeswohl". Wäre ich El Presidente, hätte ich das längst verboten und wie in Frankreich durch "Das Interesse des Kindes" ersetzt.
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RE: Umgangsrecht: Ausgegrenzte Großeltern - von p__ - 02-02-2010, 12:41

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