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Unterhalt Erhöhung 2010 /Einspruch beim JA
#2
Vorsicht: Wenn der Titel, falls einer besteht und das kann auch ein Gerichtsurteil sein, nicht abgeändert wird, dann baut Dein Freund Schulden auf. Besteht kein Titel, dann ist es so, aber das kann ich mir nicht vorstellen. Wenn kein Titel besteht, dann ist das Jugendamt erstmal relativ machtlos, wird aber schnleunigst Klage einreichen. Da bin ich mir sicher.

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RE: Unterhalt Erhöhung 2010 /Einspruch beim JA - von Exilierter - 03-02-2010, 10:27
RE: Unterhalt Erhöhung 2010 /Einspruch beim JA - von Exilierter - 03-02-2010, 12:40
RE: Unterhalt Erhöhung 2010 /Einspruch beim JA - von Exilierter - 04-02-2010, 03:15
RE: Unterhalt Erhöhung 2010 /Einspruch beim JA - von Gast1 - 04-02-2010, 20:32

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