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Unterhalt Erhöhung 2010 /Einspruch beim JA
#10
Der Titel besteht ja (wenn es kein dynamischer ist) auf den alten Zahlbetrag.

Wie soll man taktisch vorgehen? Auf ein Schreiben des JA warten?
Und dann Widerspruch?
Erklären, dass man nicht mehr zahlen kann, weil schon die bisher geleistete Zahlhöhe an den Selbstbehalt heranreichte?

Was würde mit dem erhöhten Betrag passieren?
Der landet ja wohl im Staatssäckel, wenn die Exfrau Sozialhilfe bezieht?!??

Mein Kumpel ist Geringverdiener, zahlt deshalb nur KU und keinen EU.
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RE: Unterhalt Erhöhung 2010 /Einspruch beim JA - von Exilierter - 03-02-2010, 10:27
RE: Unterhalt Erhöhung 2010 /Einspruch beim JA - von Exilierter - 03-02-2010, 12:40
RE: Unterhalt Erhöhung 2010 /Einspruch beim JA - von Exilierter - 04-02-2010, 03:15
RE: Unterhalt Erhöhung 2010 /Einspruch beim JA - von Gast1 - 04-02-2010, 20:32

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