05-02-2010, 00:12
In oben genannter Quelle kann ich nichts genaues zum Thema Betreuungsunterhalt finden.
Ich versuche hier einmal den Betreuungsunterhalt zu Berechnen:
1600€ netto
- 5% Aufwendungen für Arbeit
=1520€
davon Kindesunterhalt lt. Düsseldorfer Tabelle
333€ - 92€ Anteil Kindergeld = zahlbarer Kindesunterhalt 241€
Weiter: 1520€ - 241€ = 1279€
Erwerbstätigenbonus (1/7 von 1520€) = 217,14 € (ja, die darf man angeblich noch behalten)
Berechnungsgrundlage für Betreuungsgeld: 1279€ -217,14€ = 1061,85€
Da der Selbsterhalt bei 1000€ liegt, müssten dann doch nur 61,85€ an die Mutter gezahlt werden, oder???
Weiter habe ich gelesen, dass eine private altervorsorge in Höhe von 4% vom BRUTTO-Gehalt abgezogen werden kann, damit man in der Zukunft dem Staat nicht auf der Tasche liegt. Das würde ja bedeuten, dass kein Betreuungsunterhalt fällig wäre.
Ich bitte um Eure Kommentare.
Ich versuche hier einmal den Betreuungsunterhalt zu Berechnen:
1600€ netto
- 5% Aufwendungen für Arbeit
=1520€
davon Kindesunterhalt lt. Düsseldorfer Tabelle
333€ - 92€ Anteil Kindergeld = zahlbarer Kindesunterhalt 241€
Weiter: 1520€ - 241€ = 1279€
Erwerbstätigenbonus (1/7 von 1520€) = 217,14 € (ja, die darf man angeblich noch behalten)
Berechnungsgrundlage für Betreuungsgeld: 1279€ -217,14€ = 1061,85€
Da der Selbsterhalt bei 1000€ liegt, müssten dann doch nur 61,85€ an die Mutter gezahlt werden, oder???
Weiter habe ich gelesen, dass eine private altervorsorge in Höhe von 4% vom BRUTTO-Gehalt abgezogen werden kann, damit man in der Zukunft dem Staat nicht auf der Tasche liegt. Das würde ja bedeuten, dass kein Betreuungsunterhalt fällig wäre.
Ich bitte um Eure Kommentare.