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BGH XII ZR 123/08: Weiterer Betreuungsunterhalt muss bewiesen werden
#5
Am 3. Geburtstag des Kindes gibt es eine offizielle Beweislastumkehr. Die ersten drei Jahre lang muss ohne Wenn und Aber bezahlt werden, egal wie lang das Kind irgendwo betreut wird. Danach muss die Mutter nachweisen, dass sie weiter Unterhalt benötigt, was ihr nach der Vorarbeit der OLGs und des BGHs aber sehr leicht fällt. Kurioserweise wird der dann ausgeurteilte Unterhalt ausdrücklich nicht befristet, was wieder auf eine Beweislastumkehr zuungunsten des Pflichtigen hinausläuft. Der muss nämlich von selbst aufstehen, einen Anwalt nehmen, vor Gericht gehen und sagen "Der gar steht gar kein Unterhalt mehr zu! Begründung: ... "
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RE: BGH XII ZR 123/08: Weiterer Betreuungsunterhalt muss bewiesen werden - von p__ - 12-02-2010, 00:20

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