08-02-2010, 15:15
(08-02-2010, 15:01)p schrieb: Natürlich gehts vor allem um schwerste Straftaten wie "Beleidungen, Unterhaltspflicht- und Urheberrechtsverletzungen, Verstöße gegen das Waffenrecht, Sexualstraftaten und der Vertrieb von Kinderpornographie." Alle verhaften!
Die haetten bloss Unterhaltspflichtverletzung schreiben muessen. Das schliesst die anderen Straftaten sowieso mit ein.