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Änderung der Datenlage
#3
Anerkannt Schwerbehinderte können nicht entlassen werden. Macht der Arbeitgeber dicht? Wenn nicht, Anwalt für Arbeitsrecht aufsuchen.

ALG I ist natürlich besser als ALG-II (Hartz-IV) weil mehr. Freiwilliges Ausscheiden mit Abfindung für einen anerkannten Schwerbehinderten immer (!) vermeiden und wenn es nur darum geht, die Abfindung höher auszuhandeln. Gleichzeitig muss man berücksichtigen, wie und in welcher Höhe Abfindungen auf ALG-I und die Steuer durchschlagen.

Hier gibt es x Gestaltungsmöglichkeiten, da eine Abfindung in einer Barzahlung bestehen kann, aber auch auf
die Rente eingezahlt werden können, was dann wiederum zu sofortigem Bezug von ALG-I führen kann. Besondere
Freibeträge für Behinderte ?

NICHTS überstürzen. Umfangreich beraten lassen (Arbeitsamt, Wohlfahrt, Rententräger). Die Möglichkeiten sind sehr umfangreich, auch wenn bspw. eine Umschulung gemacht wird (Variante) die voll vom Arbeitsamt übernommen wird,
usw., usw.

Das ist nicht einfach.

Grüsse


Nero
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Änderung der Datenlage - von kämpfenderVater - 27-02-2010, 00:05
RE: Änderung der Datenlage - von p__ - 27-02-2010, 01:08
RE: Änderung der Datenlage - von Nero - 27-02-2010, 05:17

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