23-03-2010, 12:15
Brandopfer soll für Unterhalt schuften
Wiedereinmal wird ein Knebelurteil vom BVG ausgehebelt. Unfassbar, was da bei den OLG´s "richtet". Ich würde das nicht nur als Grundgesetzverletzung sondern als Menschenrechtsverletzung sehen.
Zitat:Der Gang zum Bundesverfassungsgericht kann sich auch in einem scheinbar alltäglichen Fall lohnen. Diese Erfahrung machte jetzt die Brandenburger Rechtsanwältin Heike Hase. Sie vertritt einen 52 Jahre alten, durch einen Berufsunfall schwer geschädigten Mann, den das brandenburgische Oberlandesgericht (OLG) zur Zahlung von Unterhalt für seinen zwölf Jahre alten Sohn verpflichten wollte. Die Bundesverfassungsrichter in Karlsruhe sehen in der OLG-Entscheidung eine Grundrechtsverletzung.
Wiedereinmal wird ein Knebelurteil vom BVG ausgehebelt. Unfassbar, was da bei den OLG´s "richtet". Ich würde das nicht nur als Grundgesetzverletzung sondern als Menschenrechtsverletzung sehen.
Gruß ali mente
Wikipedia:
Parasitismus (Schmarotzertum) im engeren Sinne bezeichnet den Nahrungserwerb aus einem anderen Organismus. Auch wenn Parasitenbefall den Wirt nicht lebensbedrohlich schädigt, wirkt er sich doch stets negativ auf dessen Wachstum, Wohlbefinden oder Lebensdauer aus.
Wikipedia:
Parasitismus (Schmarotzertum) im engeren Sinne bezeichnet den Nahrungserwerb aus einem anderen Organismus. Auch wenn Parasitenbefall den Wirt nicht lebensbedrohlich schädigt, wirkt er sich doch stets negativ auf dessen Wachstum, Wohlbefinden oder Lebensdauer aus.