22-03-2010, 14:28
(22-03-2010, 14:12)Profiler schrieb: 1686 und seine Probleme sind bekannt und eben NICHT Gegenstand meiner Anfrage gewesen.
Also wenn es beim Guru schon am Lesen oder einfachem Verstehen hapert, dann... wohl doch fern der Erleuchtung.
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Dann sei dir noch einmal gesagt, am Verstaendnis hapert es auch bei Anderen. Welche Dinge sind es denn nun, die einem interessierten 'Nichtsorgeberechtigten' umgekehrt Auskunft ermoeglichen?
Ansonsten steht er erstmal als unberechtigter Dritter draussen. Was ist daran falsch und passt nicht zu deiner Ausgangsfrage? Solchen Dritten gegenueber muss die Schule gar nichts. Und darf sicherlich dann konsequenterweise eigentlich auch nicht. Das erklaert naemlich auch, dass z.B. in meinem Fall die Mutter nichts von meinem kleinen tete-a- tete mit der Lehrerin erfahren sollte.