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Urkundliche Anerkennung...
#7
(16-04-2010, 13:20)couvi schrieb: Sie meinet auch das ich mit meiner Bearbeiterin sprechen soll und auf einen Zwangsvollstreckungsverzicht "drängen" soll.
Brauchst Du nicht. Du kannst nicht auf einen Verzicht drängen, wofür keine Grundlagen existieren. Erst wenn ein Gericht ein Urteil erlassen hat, kann was zwangsvollstreckt werden.

Immer wieder interessant, was man so von diesen Damen zu hören bekommt. Merk Dir einfach für die Zukunft, dass die immer erst versuchen, jemanden einzuschüchtern und Furcht einflößen wollen. Reine Panikmache, auf die leider zu viele Leute reinfallen. Es gibt überhaupt keinen Grund, vor diesen Bürokratentussen den Bückling zu machen.
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Urkundliche Anerkennung... - von couvi - 16-04-2010, 12:38
RE: Urkundliche Anerkennung... - von blue - 16-04-2010, 13:02
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