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Pathologisierung von Minderjaehrigen
#1
Mahlzeit!

Melde mich zurück nach 3-4 turbulenten Wochen.
Kurz vor meinem Abschied von Singapur war ich noch kurz in Melbourne. Schöne Stadt, angenehmes Klima und freundliche Menschen, aber wie wir alle wissen ist Australien leider auch fest im Griff des internationalen Feminats.

Meine Expatriation endete leider vorzeitig, aber dafür kann ich meinen Sohn jetzt (hoffentlich) öfter sehen. In Deutschland werde ich vorübergehend OFW sein bzw. eine Wohnung anmieten, bevor meine wieder frei wird.

In eigener Sache nebenbei habe ich noch eine kleine Umfrage aus "sicherer" Entfernung lanciert. Hintergrund ist die Situation "Unterhaltsbedarf wegem schwierigem Kind" oder "Wie bekomme ich mein Kind ohne Zustimmung des anderen Elternteils in eine Psychotherapie?".
Vorausgesetzt das gemeinsame Sorgerecht besteht, dann bremst die Berufsordnung der Kammer in den meisten Ländern die vermeintlich fürsorgliche Mutter aus. Tenor: Gemäß BGB und geltender Rechtsprechung gibt es eine Therapie nur dann, wenn beide Eltern zustimmen bzw. ein Urteil vorliegt.

Die Minderheit der psychotherapeutischen Länderkammern in der bundesrepublikanischen Peripherie läßt ihren niedergelassenen Psychologen freie Hand in dieser Hinsicht und entläßt die betroffenen Elternteile damit in die Niederungen der deutschen Jurisdiktion, vulgo: "...dann gehen sie doch vor Gericht, wenn es ihnen nicht paßt."

Der Bundesverband der Länderkammern hat dazu folgendes angemerkt: "Kammerrecht ist Länderrecht." - und ist dem damit - auch in Bezug auf Bundesgesetze - völlig Schnurz.

Anzumerken ist im speziellen noch folgender Aspekt: Da mir die Zusammenhänge bewußt wurden, mich im Zweifel im Gerichtssaal wiederzufinden (naemlich dann, wenn dem Willen der Mutter nicht entsprochen wird), habe ich die Kammer nicht wegen ihrer Mißachtung geltender Bundesgesetze in ihrer Satzung angerufen, sondern wegen der Begründung der behandelnden Psychotherapeutin, die mit nur einer Unterschrift lustig drauflostherapierte. Herhalten mußte in Frau Doktors Antwort dafür die Dringlichkeit der Behandlung (gerne genommen bei Not-OPs u.ä., aber völlig aus der Luft gegriffen bei ambulanter Psychotherapie).

Das war eine bewußt irreführende und medizinisch unzutreffende Aussage und deswegen hatte ich die Kammer dem Grunde nach angeschrieben.
Auch hier dieselbe Reaktion: "Ist uns latte, verklagen sie die Therapeutin doch.".
Interessanterweise geht es bei der PKSH offensichtlich eine eindeutige Richtung:
Keine Informationen oder Bestimmungen über das gemeinsame Sorgerecht, stattdessen fokussiert man intensiv auf die ausufernde männliche Massengewalt innerhalb der Familie und wie der Behandelnde die lästige ärztliche Schweigepflicht umgeht, so z.B. in der Broschüre "Datenschutz und familiäre Gewalt" - Hinweise und Tipps zum Datenschutz bei Kooperationen zwischen dem Jugendamt und anderen Stellen; Hrsg. Ministerium für Bildung und Frauen des Landes Schleswig-Holstein, Dezember 2005.

Jetzt nun zu dem Aspekt für die tfaq: Ist man sich einigermaßen sicher, daß die Ex das eigene Kind nicht zu jedem Preis pathologisiert oder gerichtlichen Prozessen aussetzen will, dann sollte man sich nicht zu sicher sein in Deutschland.
Eine kurze Autofahrt über die Landesgrenze z.B. von Niedersachsen nach Hamburg und schwupps ist das eigene Kind in der Therapie, ohne selber zugestimmt zu haben.

Vor allem für die Unterhaltszahler in den betroffenen Ländern daher folgende Übersicht (Aufstellung nach Eingang der Antwort (S.-H. und Niedersachsen ausgenommen)):

PTK / Satzungsgebunden an das Sorgerecht / Satzungsartikel / Anmerkung
===================================================
S.-H. / nein
Hamburg / nein / §4 (3) / Kindeswohl!
Niedersachsen / ja / §12 (3 und 5)
NRW / ? / Verweis auf die Hotline für Mitglieder - eher §12 (3) und ja
Hessen / ja / §14 (3)
BW / ja / §9 (3a)
OPK / ja / lt. Antwort
Rheinland-Pfalz / nein / Einzelfallentscheidung d. Arztes
Bremen / ja / §12 (2 und 3)
Bayern / nein / Hinweis §1 (2): Psychotherapie nur im Rahmen der gesetzlichen Regelungen
Saarland / ja / § 12 (2 und 3)
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Pathologisierung von Minderjaehrigen - von Master Chief - 19-04-2010, 19:48

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