12-08-2010, 14:44
Hallo Leute,
ich weis die Frage kommt sehr früh, denn das neue Urteil für ledige Väter ist erst ne Woche alt - aber startet jetzt der großteil von euch betroffenen mit dem Antrag auf gemeinsames Sorgerecht per Familiengericht - oder hofft Ihr auf ne gesetzliche Regelung? Ich vermute Mal, das die gesetzliche Regelung in erster Linie für "neue Kinder/neue Fälle" sein wird + das den "Altfällen" vermutlich nur der gerichtliche Weg bleibt. Die Mutter meines Kindes hat mir gestern zu verstehen gegeben, das Sie auf gar keinen Fall dem gemeinsamen Sorgerecht freiwillig zustimmen wird + bei allen Pressemeldungen im TV schaltet Sie sofort auf den nächsten Spielfilm um....
Die Frage die sich mir stellt ist, handeln wirklich alle Richter an jedem kleinen Amtsgericht bereits nach dem neuem BGH Urteil? den das Europa Urteil von Ende letzten Jahres hat ja viele Richter auch nicht interessiert...
Wenn ich dann jetzt aktuell Klage + der Richter entscheidet sich weiterhin für das alleinige Sorgerecht der Mutter, kann ich dann ich einem Jahr oder so ein weiteres Mal Klagen - in der Hoffnung das bis dahin auch der gesetzliche Rahmen steht + die Richter anders entscheiden, oder habe ich dann bereits keine Chance mehr, weil ich ja jetzt bereits evtl klage + damit verliere?
Und ich bitte auch um Komentare, von denen die bereits jetzt geklagt haben + Ihre Verhandlung die nächsten Wochen haben + dann gleich schreiben können, wie der Richter geurteilt hat - denn der Begriff "zum Wohle des Kindes" wird mit Sicherheit von vielen Amtsgerichten unterschiedlich ausgelegt...
Danke für eure Infos - Jimmy!
ich weis die Frage kommt sehr früh, denn das neue Urteil für ledige Väter ist erst ne Woche alt - aber startet jetzt der großteil von euch betroffenen mit dem Antrag auf gemeinsames Sorgerecht per Familiengericht - oder hofft Ihr auf ne gesetzliche Regelung? Ich vermute Mal, das die gesetzliche Regelung in erster Linie für "neue Kinder/neue Fälle" sein wird + das den "Altfällen" vermutlich nur der gerichtliche Weg bleibt. Die Mutter meines Kindes hat mir gestern zu verstehen gegeben, das Sie auf gar keinen Fall dem gemeinsamen Sorgerecht freiwillig zustimmen wird + bei allen Pressemeldungen im TV schaltet Sie sofort auf den nächsten Spielfilm um....
Die Frage die sich mir stellt ist, handeln wirklich alle Richter an jedem kleinen Amtsgericht bereits nach dem neuem BGH Urteil? den das Europa Urteil von Ende letzten Jahres hat ja viele Richter auch nicht interessiert...
Wenn ich dann jetzt aktuell Klage + der Richter entscheidet sich weiterhin für das alleinige Sorgerecht der Mutter, kann ich dann ich einem Jahr oder so ein weiteres Mal Klagen - in der Hoffnung das bis dahin auch der gesetzliche Rahmen steht + die Richter anders entscheiden, oder habe ich dann bereits keine Chance mehr, weil ich ja jetzt bereits evtl klage + damit verliere?
Und ich bitte auch um Komentare, von denen die bereits jetzt geklagt haben + Ihre Verhandlung die nächsten Wochen haben + dann gleich schreiben können, wie der Richter geurteilt hat - denn der Begriff "zum Wohle des Kindes" wird mit Sicherheit von vielen Amtsgerichten unterschiedlich ausgelegt...
Danke für eure Infos - Jimmy!