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Gemeinsames Sorgerecht - wer hat bereits nach neuem Urteil geklagt oder Erfahrungen?
#96
Bravo, gut gemacht. Du warst ja sogar beim OLG, nachdem das AG Freienwalde nichts von gemeinsamem Sorgerecht wissen wollte. Glück, dass die Mutter bei den beiden vorigen Verfahren einem Vergleich zugestimmt hat und nicht einfach nur blockiert, sonst wäre es aus gewesen. Leider wird Blockade mit Alleinsorge belohnt.

Allerdings eine äusserst knappe Umgangregelung, nur alle zwei Wochen ist zu wenig für ein Kleinkind. Wenn du umziehen willst, mach es bald.

Offenbar wollten sie dir sogar die Beschwerdeberechtigung absprechen.

"Auf Seiten des Kindes ist zunächst zu bedenken, dass es grundsätzlich seinem Wohl entspricht, wenn es in dem Bewusstsein lebt, dass beide Elternteile für es Verantwortung tragen. (...)

Die zwischen den Eltern bestehende Beziehung lässt die Übertragung der gemeinsamen elterlichen Sorge zu. Die (Liebes-)Beziehung hat zwar nur einige Wochen bestanden, nach ihrer Beendigung gab es wenig bzw. keinen Kontakt mehr. Seit der Geburt von M… hat sich die Situation aber verändert. Der Vater hat die Vaterschaft anerkannt und sich um Kontakt bemüht, die Mutter hat ihren zunächst gezeigten Widerstand zurückgenommen, hat nicht nur der Anerkennung der Vaterschaft zugestimmt und mit dem Vater dessen Umgang vereinbart, sondern den Umgang auch vereinbarungsgemäß gewährt. Dieser findet nun im Haushalt der Mutter statt, die Eltern haben gelernt, jedenfalls in Angelegenheiten des Kindes miteinander zu kommunizieren. So kommt die Mutter etwa, wie sie dem Senat in Übereinstimmung mit dem Vater berichtet hat, den Bedürfnissen des Vaters entgegen, wenn er um eine Verschiebung von Umgangsterminen bittet, möchte allerdings ihrerseits, dass der Vater gleichermaßen auf ihre Wünsche eingeht.

Die Eltern haben auch, wie die Verfahrensbeiständin unter dem 2.3.2011 berichtet hat, bei dem von ihr beobachteten Umgangstermin trotz zunächst bestehender unterschiedlicher Vorstellungen einen Kompromiss erzielt. Die Mutter hat trotz einer geplanten Familienfeier den Umgang am Vormittag vor der Feier zugesagt, der Vater die Verkürzung des Umgangszeitraums akzeptiert. Der Vater reagiert, wie die Verfahrensbeiständin hervorgehoben hat, bei Unstimmigkeiten sehr ruhig, was die Verständigung fördert. Er ist ohnehin mit der grundsätzlich bestehenden Situation, in der das Kind im Haushalt der Mutter lebt und von ihm dort bzw. am Wohnort der Mutter besucht wird, einverstanden. Er ist weitergehend auch bereit, an den Wohnort der Mutter zu ziehen, um sich einerseits die Fahrtkosten zu ersparen, andererseits besser verfügbar zu sein, wenn es nötig ist. Diese Planung wird von der Mutter begrüßt, die bei ihrer Anhörung durch den Senat geäußert hat, sie halte ihrerseits den geplanten Umzug für günstig, weil der Vater ggf. schneller zur Stelle sein könne.

Demgegenüber kommt den von der Mutter angeführten Spannungen bei der Betreuung und Pflege keine ausschlaggebende Bedeutung zu. Denn zum einen bedeutet gemeinsame elterliche Sorge nicht zugleich gemeinsame Betreuung, vielmehr bestimmt auch bei gemeinsamer elterlicher Sorge der Elternteil, bei dem das Kind lebt, den Alltag. Zum anderen haben sich tatsächliche Schwierigkeiten nicht feststellen lassen. Die von der Mutter genannten „kleineren Unfälle“ hat sie bei ihrer Anhörung durch den Senat so dargestellt, dass der Vater es gelegentlich versäumt habe, das Kind abzustützen, es sei deshalb nach hinten gefallen. Solche Ungeschicklichkeiten stehen der Übernahme der Mitsorge jedoch nicht entgegen. (...)

Insoweit ist zu berücksichtigen, dass der Vater zu seinem Sohn bereits jetzt einen guten Kontakt aufgebaut hat. M… ist zwar erst ein Jahr alt, reagiert aber nicht nur auf seine Mutter, sondern auch auf seinen Vater positiv, wenn dieser ihn besucht. Wie die Verfahrensbeiständin in ihrem Bericht vom 2.3.2011 dargestellt hat, lässt sich das Kind vom Vater anziehen, reagiert auf seine Ansprache, kuschelt mit ihm und lächelt ihn immer wieder an. Der Vater seinerseits wendet sich dem Kind zu, geht auf es ein, ist liebvoll und vorsichtig mit ihm. Damit liegen alle Voraussetzungen dafür vor, dass sich aus der bereits bestehenden Bindung eine tragfähige Vater-Sohn-Beziehung entwickelt."



Irgendwie schon irre, bis zum OLG hoch glotzen rund zwanzig fremde Leute von Verfahrenspflegern, Anwälten bis zu den Richtern in die natürlichsten, privatesten familiären Beziehungen von Vater und Kind, wenn der einfach nur Elternteil mit gemeinsamem Sorgerecht sein will. Und alle kassieren auch noch dick für ihr Geglotze ab. Familie wird im Prinzip durch Juristen ersetzt.
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RE: Gemeinsames Sorgerecht - wer hat bereits nach neuem Urteil geklagt oder Erfahrungen? - von p__ - 13-04-2011, 13:49

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