25-08-2010, 09:41
(25-08-2010, 09:26)DerSchmidt schrieb: Und zum Thema Belege, wo sind denn Eure Belege, dass Richter einem Kindvater die Ausbildung verboten haben?!
Daskann und tut ein Richter nicht.
Er kann aber so tun, als ob du genug verdienst um Unterhalt zu bezahlen und das tut er auch.
Dafür gibt es die gesteigerte Erwerbsobliegenheit.
Das ist juritisch rabulistische Umschreibung für Zwangsarbeit.