09-09-2010, 11:26
unsere verschiedenen ansätze beginnen ganz am anfang:
ich sehe mich seit 1,5 jahren als alleinige wahrnehmerin und ausüberin der sorgepflicht (du vermutlich auch - bis auf die einschränkung alleinige)
du siehst den vater seit 1,5 jahren als weiteren wahrnehmer und ausüber der sorgepflicht (ich nicht)
gründe für mich:
* anfängliche nichtausübung der sorgepflicht und die damit einhergehende frage, ob zu diesem frühen zeitpunkt sorgerechtlich/pflichtig geeignet
* vermögenssorge (entgegen der hier beschriebenen praxis, wurde ich bei der kontoeröffnung für äffchen nach der väterlichen unterschrift resp. dem alleinerziehendenwisch gefragt udn darüber aufgeklärt, dass der vater zugriff auf die konten hat. IMMER bei geteiltem sorgerecht) in verbindung mit weiterhin vorhandenen finanziellen nicht-verantwortungsübernahme des vaters und dem fakt das der vater mir weiterhin einen teil des geldes für den vaterschaftstest schuldet (er hatte zu dem zeitpunkt das geld nicht, ich wollte dieses thema sofort vom tisch, damit junior nicht mit 3 in einen "jetzt zweifle ich die vaterschaft"-krieg konfrontiert wird) --> angst vor zugriffen auf die konten meines sohnes
* aufenthaltsbestimmungsrecht: bei nicht erfolgreichem studium und schlechten beruflichen perspektiven wegzug ins heimatland inkl rechtstreit über den weiteren aufenthaltsort des kindes
* weiterhin bestehende elternkonflikte, die eine gemeinsame sorge (die ja auch die erziehung umfasst) unmöglich machen (so ist der aktuelle stand nunmal, ob es mir gefällt oder nicht)
ich sehe mich seit 1,5 jahren als alleinige wahrnehmerin und ausüberin der sorgepflicht (du vermutlich auch - bis auf die einschränkung alleinige)
du siehst den vater seit 1,5 jahren als weiteren wahrnehmer und ausüber der sorgepflicht (ich nicht)
gründe für mich:
* anfängliche nichtausübung der sorgepflicht und die damit einhergehende frage, ob zu diesem frühen zeitpunkt sorgerechtlich/pflichtig geeignet
* vermögenssorge (entgegen der hier beschriebenen praxis, wurde ich bei der kontoeröffnung für äffchen nach der väterlichen unterschrift resp. dem alleinerziehendenwisch gefragt udn darüber aufgeklärt, dass der vater zugriff auf die konten hat. IMMER bei geteiltem sorgerecht) in verbindung mit weiterhin vorhandenen finanziellen nicht-verantwortungsübernahme des vaters und dem fakt das der vater mir weiterhin einen teil des geldes für den vaterschaftstest schuldet (er hatte zu dem zeitpunkt das geld nicht, ich wollte dieses thema sofort vom tisch, damit junior nicht mit 3 in einen "jetzt zweifle ich die vaterschaft"-krieg konfrontiert wird) --> angst vor zugriffen auf die konten meines sohnes
* aufenthaltsbestimmungsrecht: bei nicht erfolgreichem studium und schlechten beruflichen perspektiven wegzug ins heimatland inkl rechtstreit über den weiteren aufenthaltsort des kindes
* weiterhin bestehende elternkonflikte, die eine gemeinsame sorge (die ja auch die erziehung umfasst) unmöglich machen (so ist der aktuelle stand nunmal, ob es mir gefällt oder nicht)
"Je schlimmer seine Lage ist, desto besser zeigt sich der gute Mensch" Bertolt Brecht