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Staat darf Unterhaltserhöhung selbst zahlen
#15
Zum "wahren" Selbstbehalt:
(09-09-2010, 22:48)Exilierter schrieb: Wie hoch ist er momentan? Immer noch bei unglaublichen 635,- €?
Die Zahl "635" geistert ja immer wieder hier durch Forum und die T-faq. Kannst du mir mal erklären wie du darauf kommst? Ich halte sie für falsch.

Real beträgt der "notwendige Selbstbehalt" nach BGB und bei Pfändungen in der Klaviatur des ZPO §850 und seiner Unterpunkte, eher etwas mehr - manchmal auch weniger (und vorallem kein statisch fixer Betrag). Berechnen läßt er sich m.M. nach nach dem sozialrechtlichen Bedarf (also RS+warme Wohnung+Umgangskosten) = 359+variabel 360 + variabel Kindregelsatz/30x Umgangstage).



# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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RE: Staat darf Unterhaltserhöhung selbst zahlen - von Exilierter - 09-09-2010, 22:01
RE: Staat darf Unterhaltserhöhung selbst zahlen - von Exilierter - 09-09-2010, 22:48
RE: Staat darf Unterhaltserhöhung selbst zahlen - von sorglos - 12-09-2010, 15:59
RE: Staat darf Unterhaltserhöhung selbst zahlen - von Exilierter - 12-09-2010, 16:09
RE: Staat darf Unterhaltserhöhung selbst zahlen - von Exilierter - 11-09-2010, 09:59

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