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"Ihre Frau will Ihnen nichts Böses..."
#23
Hallo liebe Gemeinde,

hier nun meine persönlichen Erfahrungen mit meiner Gerichtsverhandlung bzgl. Trennungs - und Kindesunterhalt:
Der Abänderungsantrag zur Reduzierung des titulierten KU ist entsprechend meines Vortrages durchgegangen. Die Jugendamtsurkunden, die nach Steuerklasse III berechnet wurden, hat die Richterin einkassiert. Ich habe mich entgegen einiger Empfehlungen auf einen gerichtlichen Vergleich eingelassen, der den (jetzt befristeten) KU in einer erträglichen Einkommensgruppe festschreibt. Sämtliche meiner Abzugspositionen wurden hierbei berücksichtigt.
TU bzw. nachehelicher Unterhalt sind vom Tisch.
Die Kosten des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses trägt die Gegenseite.

Mein Staranwalt musste während der Verhandlung wenig sagen, wenn die Richterin Fragen zu Sachverhalten hatte, wurde ich direkt befragt.
Selbst verbale Schlagabtausche mit der gegnerischen Anwältin und Starmediatorin wurden für mich wohlwollend von der Richterin kommentiert. Ich war gut vorbereitet, hatte sämtliche Unterlagen in 4 facher Kopie in meinen Ordnern dabei und konnte so auch einige abstruse Behauptungen ( " z.B. er hat zu spät überwiesen..") widerlegen.
Ohne jetzt näher ins Detail gehen zu wollen: Meine Befürchtungen vor diesem Gerichtstermin haben sich nicht bestätigt.

Meine EX erhält nun für die Kinder deutlich weniger als ich es Ihr vorher freiwillig angeboten habe. Es erfüllt mich mit einer großen Genugtuung, dass ich mich zu diesem Schritt durchgerungen habe. Zugegeben - wäre meine EX nicht auf die Idee einer Lohnpfändung gekommen - hätte ich mich vielleicht weiter über Gebühr ausnehmen lassen.
Jetzt wurde ihr schmerzhaft klargemacht, dass irgendwann mal Schluss ist!

Meinen Kindern kommt dieses auch zugute: Anstatt ihre Wellness-Reisen und den Fitness-Club des Ersatzpapas zu finanzieren, kann ich jetzt etwas mehr für die Kinder zurücklegen.

Die deutschen Unterhaltssätze sind zwar immer noch schwindelerregend hoch, die Köstlichkeiten, die unser Unterhaltsrecht für Zahlväter bereithält, bleiben wohl auch ungenießbar - doch eines habe aus meiner Verhandlung mitgenommen: Auch Väter brauchen sich nicht alles gefallen lassen!

Gruß an alle Väter und verantwortungsvolle Mütter..!







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Nachrichten in diesem Thema
RE: "Ihre Frau will Ihnen nichts Böses..." - von blue - 07-10-2010, 13:24
RE: "Ihre Frau will Ihnen nichts Böses..." - von blue - 07-10-2010, 19:00
RE: "Ihre Frau will Ihnen nichts Böses..." - von Exilierter - 07-10-2010, 19:21
RE: "Ihre Frau will Ihnen nichts Böses..." - von blue - 07-10-2010, 20:27
RE: "Ihre Frau will Ihnen nichts Böses..." - von Exilierter - 07-10-2010, 20:46
RE: "Ihre Frau will Ihnen nichts Böses..." - von blue - 07-10-2010, 22:09
RE: "Ihre Frau will Ihnen nichts Böses..." - von Griminalpolidei - 05-02-2011, 14:30
RE: "Ihre Frau will Ihnen nichts Böses..." - von blue - 05-02-2011, 18:05

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