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"Ihre Frau will Ihnen nichts Böses..."
#24
Gut, dass du es nun bis vor Gericht durchgezogen hat und gut, dass du deine Ziele erreicht hast. Gratulation. Du hattest grosses Glück mit der Richterin, eine Befristung lassen die normalerweise nicht zu. Dass es die Gegenseite getan hat (war ja ein Vergleich), zeigt dass Ex und Anwalt ziemlich verdattert waren. Übrig bleibt der schlechte Geschmack, noch mehr gezahlt zu haben als die ohnehin hohen Sätze, zwei Jahre ihre Wellness-Reisen und den Fitness-Club des Ersatzpapas. Sie wird auch in Zukunft noch mehr als genug aufs Konto geschwemmt bekommen. Aber vor der nächsten Pfändung und den nächsten Forderungen wird sie vielleicht kurz nachdenken, darin liegt vielleicht der eigentliche Gewinn des Verfahrens.
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RE: "Ihre Frau will Ihnen nichts Böses..." - von blue - 07-10-2010, 13:24
RE: "Ihre Frau will Ihnen nichts Böses..." - von blue - 07-10-2010, 19:00
RE: "Ihre Frau will Ihnen nichts Böses..." - von Exilierter - 07-10-2010, 19:21
RE: "Ihre Frau will Ihnen nichts Böses..." - von blue - 07-10-2010, 20:27
RE: "Ihre Frau will Ihnen nichts Böses..." - von Exilierter - 07-10-2010, 20:46
RE: "Ihre Frau will Ihnen nichts Böses..." - von blue - 07-10-2010, 22:09
RE: "Ihre Frau will Ihnen nichts Böses..." - von blue - 05-02-2011, 18:05
RE: "Ihre Frau will Ihnen nichts Böses..." - von p__ - 05-02-2011, 15:27

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