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"Ihre Frau will Ihnen nichts Böses..."
#26
(05-02-2011, 18:05)blue schrieb:
(05-02-2011, 14:30)Griminalpolidei schrieb: TU bzw. nachehelicher Unterhalt sind vom Tisch.
Erstmal Glückwunsch! Mit dieser Richterin hast Du wirklich großes Glück gehabt. Mich würde interessieren, warum EU vom Tisch ist? Wie wurde das vom Gericht begründet?

Es bedurfte keiner Begründung. Es gibt einen Ehevertrag, der nachehelichen Unterhalt beiderseitig ausschließt.
Der TU - Anspruch besteht nicht mehr, da sie mit ihrem neuen Partner eine gemeinsame Wohnung bezogen hat. Außerdem hat sie als Frühpensionärin eine unverschämt hohe Rente. (38 Jahre alt!!!) Sie jobbt nebenher für 3 Std. / Woche und kommt auf ein bereinigtes Nettoeinkommen ( KU und Kindergeld mitgerechnet) auf knapp 3000.- € netto.

Keine schlechte Partie also...
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RE: "Ihre Frau will Ihnen nichts Böses..." - von blue - 07-10-2010, 13:24
RE: "Ihre Frau will Ihnen nichts Böses..." - von blue - 07-10-2010, 19:00
RE: "Ihre Frau will Ihnen nichts Böses..." - von Exilierter - 07-10-2010, 19:21
RE: "Ihre Frau will Ihnen nichts Böses..." - von blue - 07-10-2010, 20:27
RE: "Ihre Frau will Ihnen nichts Böses..." - von Exilierter - 07-10-2010, 20:46
RE: "Ihre Frau will Ihnen nichts Böses..." - von blue - 07-10-2010, 22:09
RE: "Ihre Frau will Ihnen nichts Böses..." - von blue - 05-02-2011, 18:05
RE: "Ihre Frau will Ihnen nichts Böses..." - von Griminalpolidei - 08-02-2011, 13:13

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