13-10-2010, 01:53
(12-10-2010, 04:21)sorglos schrieb: Wenn das geglückt wäre - wie lange sie wohl noch Kindergeld oder Hartz4 für die Kinder bezogen hätte?
Die Antwort in Bezug aufs KG ist einfach. Bis zur Schulpflicht der Kinder. Meine Ex hat einer "Freundin" zu diesem Zweck ihren Briefkasten als Wohnsitz geboten. Das zweite Kind besagter Freundin ist sogar nichtmal in D geboren worden, weil sie schon vorher wieder zurück nach Spanien gezogen war. Alles kein Problem...