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Anrechnung des Einkommens der EX auf den Betreuungsunterhalt bei Nichtverheirateten
#5
schon mal lieben Dank für die schnellen Antworten:

Ich nehm mal an, dass die Anrechnung des Erwerbseinkommens der Mutter nur gerichtlich angerechnet werden kann, oder? Oder gibt es hier auch die Möglichkeit - nur mal rein theoretisch - sich außergerichtlich zu einigen, wie das Verheirateten mit einem Ehevertrag oder nachehelichen Trennungsvereinbarung möglich ist?
D.h. dass die Hälfte des Erwerbseinkommens überhaupt angerechnet würde, würde dann von was oder wem abhängen?

Ok. Und im Fall a.) Verstanden elterngeld minus 300

und bezüglich der volljährigen Tochter: "die wird sich sehr freuen"...
In Summe würde das dann aber für mich heißen: wenn der Unterhalt für die drei dann weniger als 1000 Euro für mich übrig lassen würde, würden alle anteilig weniger bekommen, richtig? Würde der Anteil, dann bei allen drei im gleichen prozentualen Satz abgezogen? Oder würde jemand (also in dem Fall meine Tochter) "rausfallen"

Vielen Dank
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RE: Anrechnung des Einkommens der EX auf den Betreuungsunterhalt bei Nichtverheirateten - von k. Laschnikof - 26-10-2010, 13:49

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