29-11-2010, 08:36
Die ARGE ist die einzig legitime Institution, die Nachweise und Belege anfordern kann und die auch in der Lage ist, Fristen zu setzen.
Anwälte können versuchen, Menschen mit tlws. unverschämten Ansprüchen unter Druck zu setzen und mit deren Briefdatum eine gerichtlich ggf. anerkannte Inverzugsetzung in Gang zu bringen.
Dem hat man zu entgegnen, daas für die Auskunftserteilung hinsichtlich des Unterhaltes noch immer die ARGE zuständig ist.
Gleichzeitig sollte man den Anwalt auffordern, die erbetenen Nachweise beizubringen und dass man sich ggf. nach Eingang dieser Belege mit dem Vorgang beschäftigen oder mit der ARGE abstimmen wird.
Anwälte können versuchen, Menschen mit tlws. unverschämten Ansprüchen unter Druck zu setzen und mit deren Briefdatum eine gerichtlich ggf. anerkannte Inverzugsetzung in Gang zu bringen.
Dem hat man zu entgegnen, daas für die Auskunftserteilung hinsichtlich des Unterhaltes noch immer die ARGE zuständig ist.
Gleichzeitig sollte man den Anwalt auffordern, die erbetenen Nachweise beizubringen und dass man sich ggf. nach Eingang dieser Belege mit dem Vorgang beschäftigen oder mit der ARGE abstimmen wird.