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18 jahre
#2
Die Fachoberschule ist eine berufsbildende Schule. Ich weiss nicht, ob sie zur "allgemeinen Schulausbildung" gehört, wie in §1603 Abs. 2 BGB. Davon hängt es ab, ob das volljährige Kind ein privilegierter Volljähriger oder nicht ist.

Mit der Volljährigkeit ändert sich aber sowieso einiges, sieh dir das mal im entsprechenden trennungsfaq-Kapitel an. Am wichtigsten ist die Tatsache, dass ab dann beide Eltern zum Barunterhalt verpflichtet sind, nicht nur du allein.
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18 jahre - von camparso - 07-11-2010, 19:59
RE: 18 jahre - von p__ - 07-11-2010, 20:25
RE: 18 jahre - von camparso - 08-11-2010, 07:52

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