07-11-2010, 20:25
Die Fachoberschule ist eine berufsbildende Schule. Ich weiss nicht, ob sie zur "allgemeinen Schulausbildung" gehört, wie in §1603 Abs. 2 BGB. Davon hängt es ab, ob das volljährige Kind ein privilegierter Volljähriger oder nicht ist.
Mit der Volljährigkeit ändert sich aber sowieso einiges, sieh dir das mal im entsprechenden trennungsfaq-Kapitel an. Am wichtigsten ist die Tatsache, dass ab dann beide Eltern zum Barunterhalt verpflichtet sind, nicht nur du allein.
Mit der Volljährigkeit ändert sich aber sowieso einiges, sieh dir das mal im entsprechenden trennungsfaq-Kapitel an. Am wichtigsten ist die Tatsache, dass ab dann beide Eltern zum Barunterhalt verpflichtet sind, nicht nur du allein.