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Einstufung in DT - wo?
#1
Auskunft eines Rechtsanwaltes:

Verzichtet die (Noch-) Ehefrau auf eigene Unterhaltsansprüche wird der Unterhaltsverpflichtete in der DT um 1 Stufe nach oben gestuft.

Beispiel:

Unterhaltspflichtiger verdient 2000 netto, wäre demnach in Stufe 3
und muss z.B. zahlen 309EUR für sein Kind.

Die Berechtigte Frau verzichtet auf jeglichen eigenen Unterhalt, würde der Pflichtige für seine Kinder in Stufe 4 gehoben und müsste nun zahlen 327EUR

Kann mir jemand sagen, wie die rechtliche Grundlage für solch eine Höherstufung wäre - so es sie denn gibt? Ich lese sowas nicht aus der DT raus... Huh
Streite nie mit Idioten.
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung.
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Nachrichten in diesem Thema
Einstufung in DT - wo? - von vorsichtiger - 08-11-2010, 20:45
RE: Einstufung in DT - wo? - von beppo - 08-11-2010, 20:52
RE: Einstufung in DT - wo? - von Shalom Aleichem - 08-11-2010, 21:03

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