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Bedarfsgemeinschaft mit Volljährigem Kind
#7
es geht darum, dass die ex-frau aus einem einzigen grund am arbeiten gehindert wird, und das ist ihr neugeborenes kind von dem neuen mann. muss man als ex-mann also indirekt für die kinder des neuen zahlen?

der gemeinsame sohn ist ja schon groß, hätte die sich nicht von wem anders schwängern lassen wäre der ihr zustehende ehegattenunterhalt ja schon lange ausgelaufen.
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Bedarfsgemeinschaft mit Volljährigem Kind - von Shalom Aleichem - 19-11-2010, 20:17
RE: Bedarfsgemeinschaft mit Volljährigem Kind - von Shalom Aleichem - 19-11-2010, 20:38
RE: Bedarfsgemeinschaft mit Volljährigem Kind - von Shalom Aleichem - 19-11-2010, 20:50
RE: Bedarfsgemeinschaft mit Volljährigem Kind - von expat - 19-11-2010, 20:55
RE: Bedarfsgemeinschaft mit Volljährigem Kind - von Shalom Aleichem - 19-11-2010, 21:03
RE: Bedarfsgemeinschaft mit Volljährigem Kind - von blue - 19-11-2010, 20:56
RE: Bedarfsgemeinschaft mit Volljährigem Kind - von Shalom Aleichem - 21-11-2010, 21:03
RE: Bedarfsgemeinschaft mit Volljährigem Kind - von Shalom Aleichem - 04-01-2011, 23:00

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