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Gütertrennung! Und dann rechtlos?
#2
Moin Teamlead,

das sieht in dem Fall noch schlechter aus als sonst.

Nur die Dinge, die nachweislich dir gehören, gehören dir. Also wohl nicht viel mehr als das Bügeleisen.
Wenn du das denn noch belegen kannst.


Wenn sie alleine im Grundbuch steht, gehört es ihr auch alleine.
Hoffentlich steht ihr nicht auch gemeinsam für die Hypotheken ein!?

Wenn du so freundlich warst, während deiner Ehe da Geld rein zu stecken, dann geht das Gericht davon aus, dass du wusstest was du tust. Sonst hättest du dieses Konstrukt ja nicht gewählt.

Wenn es andersrum die Frau getroffen hätte, hätte sie sich vermutlich darauf berufen können, dass du sie, das arme, naive Mäuschen über den Tisch gezogen hast, und das alles für sittenwidrig erklären aber gegenüber einem Mann ist das völlig in Ordnung.

Einzig beim "Geschenk" deiner Eltern gibt es eine kleine Chance, es zurückzufordern, nachdem der BGH vor einer Weile etwas in der Art entschieden hat.
Aber auch in dem Fall war das natürlich eine Entscheidung zugunsten der armen, von Geburt an benachteiligten Frau.

In diesem Fall kann man aber noch nicht mal der Justiz einen Vorwurf machen.
Du machst dir schon zurecht selbst den Vorwurf, schön blöd gewesen zu sein.
Aber damit bist du zumindest nicht alleine.
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RE: Gütertrennung! Und dann rechtlos? - von beppo - 30-12-2010, 12:47

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